Übergangs- und Wohnheim "Sankt Josef"
Schloßplatz 3
19243 Zühr

Telefon: 03 88 48 / 2 02 84
Fax: 03 88 48 / 2 02 02
E-Mail:
 walg.zuehr@caritas-mecklenburg.de    


 
So finden Sie uns
   Karte
 
Kreisverbände  

WALG Zühr 

Schloss Übergang-Wohnheim Sankt Josef mit Fachwerk
WALG Zühr

In der WALG Zühr finden Menschen Hilfe, die aus persönlichen und sozialen Schwierigkeiten heraus die alltäglichen Anforderungen und Konflikte aus eigenen Kräften nicht mehr bewältigen können. Hier wird ein Neuanfang ermöglicht.

Jeder Mensch ist unverwechselbar einmalig in seiner Geschichte. Dadurch hat jeder, ganz gleich wie seine Geschichte bisher verlaufen ist, seine eigenen Chancen und Möglichkeiten.

Entfaltung und Entwicklung gibt es nur, wenn die äußeren Bedingungen es ermöglichen und wenn Du selbst alles dazu tust.

Das Leben in der Wohn-, Arbeits- und LebensGemeinschaft wird von allen gestaltet und mitverantwortet. Ehrlichkeit und Vertrauen sind die Grundvoraussetzungen dafür.

Die Einrichtung versteht sich von den mit dem Kommunalen Sozialverband des Landes Mecklenburg - Vorpommern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen her als Wohn- Arbeits- und LebensGemeinschaft (WALG). Der Buchstabe G wird am größten geschrieben, weil er ein gemeinschaftliches Wohnen, Arbeiten und Leben umfasst. 

Die Bewohner

Zimmer-eigerichtet  mit hellen Holzmöbeln und blauen Accessoires
Die Zimmereinrichtung

Die WALG bietet Platz für 30 Bewohner. Es werden Menschen aufgenommen, die durch ihre Lebensumstände als auch durch psychische und soziale Schwierigkeiten ins Abseits geraten sind. Wichtig für die Aufnahme in unsere Einrichtung ist, daß der Bewohner motiviert ist, an seinem Leben etwas zu verändern.
Im Haus leben Männer und Frauen mit verschiedenen Problemen.
Sie kommen:

  • aus eigenen Wohnungen, in denen sie gescheitert sind
  • aus Elternhäusern und wollen den Schritt in ein selbständiges Leben gehen
  • aus dem Strafvollzug und wollen wieder Fuß fassen
  • aus psychiatrischen Einrichtungen und wollen wieder ein ihren Möglichkeiten entsprechendes selbstverantwortliches Leben führen
  • aus Obdachloseneinrichtungen und wollen einen Neubeginn wagen
  • aus Suchtkliniken und wollen sich festigen und neu orientieren

Inhalt und Ziel der Aufenthaltszeit  

Das freundliche Kaminzimmer mit viel Platz zum gemeinsamen Verweilen.
Das freundliche Kaminzimmer mit viel
Platz zum gemeinsamen Verweilen.

Jeder Bewohner hat das Ziel, die für ihn größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen.
Um das zu erreichen, bieten wir eine ganzheitliche, am Alltag orientierte therapeutische Arbeit an. Sie umfaßt ein Wohn- und Arbeitstraining, sowie Einzel- und Gruppengespräche. Jeder Bewohner hat einen Bezugsbegleiter, der Ansprechpartner für persönliche Sorgen, aber auch für behördliche und finanzielle Probleme ist. Mit diesem Sozialarbeiter wird auch der Förderplan erarbeitet. Über die Dauer des Aufenthaltes wird individuell entschieden. Einen Mindestaufenthalt von einem halben Jahr halten wir für erforderlich. Oft ist ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren notwendig, um Verhaltensweisen auf Dauer zu ändern.
Zeigt sich im Verlauf eines Aufenthaltes, daß ein Klient das Ziel der Selbständigkeit in eigenem Wohnraum nicht erreicht, werden geeignete Hilfsmöglichkeiten gesucht.
Das kann unter Umständen die Weiterleitung in eine betreute Wohnform mit oder ohne berufliche Einbindung in eine Lebenshilfewerkstatt sein oder mit tagesstrukturierenden Hilfen durch eine Tagesstätte.
Gegebenenfalls geht es auch um die Vermittlung in eine andere stationäre Einrichtung.
Für Bewohner, die langfristig einer stationären Betreuung bedürfen und sich in Zühr heimisch fühlen, gibt es in unserem Haus die Möglichkeit des Langzeitwohnens.

Die Mitarbeiter 

Die große Küche
Die Küche 

Das multiprofessionelle Team setzt sich aus voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern zusammen und umfaßt:

  • Dipl. Sozialarbeiter/innen
  • Ergotherapeuten 
  • Mitarbeiter/innen für den Beschäftigungsbereich: Werkstatt, Garten und Parkanlage
  • Mitarbeiterinnen für den Beschäftigungsbereich: Küche und Hauswirtschaft
  • Verwaltungsmitarbeiterin
  • Mitarbeiterinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder/ und im Zivildienst

Die Finanzierung

Kostenträger für den Aufenthalt in unserer Einrichtung ist in der Regel der Fachdienst Soziales des zuständigen Landkreises oder der zuständigen Stadt. Grundlage ist der mit dem Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vereinbarte Tageskostensatz.

Dem Einzelfall entsprechend wird Hilfe gewährt

  • entweder gemäß §§ 67 ff. SGB XII zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder
  • gemäß §§ 53 ff. SGB XII als Eingliederungshilfe in besonderen Lebenssituationen.

Im Bedarfsfall werden auch Kostenzusagen laut § 6 Asylbewerber-Leistungsgesetz erteilt.