Kontakt

Beauftragter für KDV und Zivildienstseelsorge

Mathias Thees
Mecklenburgstraße 38
19053 Schwerin
Telefon: 0385-59179-27
E-Mail: mathias.thees@caritas-mecklenburg.de   

 
Ich brauche Unterstützung  

Kriegsdienstverweigerer... eine eigene Gewissensentscheidung

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
- Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 -

„Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten.“
- § 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz -

Kriegsdienstverweigerer (KDVer) wird man durch eigene Gewissensentscheidung. Die einzige Person, die die getroffene Gewissensentscheidung letztlich beurteilen kann, ist der KDVer selbst, staatliche ,,Überprüfungsinstanzen“ vermögen dies nicht. Weil Gewissen nicht durch Dritte prüfbar ist, legt der KDVer zuerst sich selbst über das Zustandekommen, den Inhalt und die persönliche Prägung seiner KDV-Gründe Rechenschaft ab (Praxishilfe dazu Seite 2-3). Gesetzlich zuständige, staatliche Organe können dann die Gewissensentscheidung nur anerkennen. Sie lehnen die Anerkennung der Gewissensentscheidung jedoch ab, wenn sie den in Gesetz und Rechtsprechung festgelegten Anforderungen nicht entspricht. Auch deshalb ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen zu kennen und zu beachten.

Der möglichst frühzeitige Kontakt zu einer regionalen oder örtlichen KDV Beratungsstelle kann dabei helfen, ohne große Probleme auch die ,,staatliche Anerkennung" zu erlangen.
Das Grundrecht der KDV gilt für Wehrpflichtige, aber auch für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie für Berufssoldat/innen. Das Recht kann jederzeit wahrgenommen werden, vor während und nach dem Militärdienst. Über den Antrag wird entschieden, solange man der Wehrpflicht unterliegt oder bei der Bundeswehr ist.

Weitere Infos zum Thema »Beratung für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende«