Pflege-Familien-Zentrum
"Das Kind im Blick"
Caritas Mecklenburg e.V.
Kreisverband Rostock
Wilhelm-Külz-Platz 2
18055 Rostock
Tel: 0381 - 87 73 62 10
Fax: 0381 - 87 73 62 20
Leitung: Claudia Strübing
e-mail: pflege-familien-zentrum@caritas-mecklenburg.de
Termine nach Vereinbarung.
Offene Sprechzeit: Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr.
Samstag, 25.9.2010 von 09:30 – 17 Uhr Fortbildung zum Thema:
„Traumatisierung und Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen bei Pflegekindern“ mit Herrn Christoph Malter. Weitere Informationen finden Sie hier .
Ort: Küstenmühle Rostock
Dienstag, 19. Oktober 2010, Ausflug ins Meeresmuseum
Stralsund für Kinder ab 6 Jahren
Donnerstag, 21. Oktober 2010, 14:30 Zoobesuch
mit Trollhütte für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
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Mitarbeiter des Pflege-Familien-Zentrums, von links nach rechts: Maria Seyffert, Sigrid Beleites, Kai Schlarbaum, Kathrin Heitmüller, Claudia Strübing
"Das Kind im Blick"
Erzbischof Dr. Thissen im Gespräch mit Pflege-Familien-Zentrum
Mit den Mitarbeitenden des Pflege-Familien-Zentrums und der Leiterin des Amtes für Jugend und Soziales, Angelika Coors, trat Erzbischof Dr. Werner Thissen in Austausch. Im Ergebnis des Gespräches ermuntert der Erzbischof Familien sich mit der Thematik "Pflegeeltern" auseinanderzusetzen und zu überlegen, ob sie sich mit der schwierigen Aufgabe der Pflegefamilien vertraut machen könnten. Die Suche nach Pflegefamilien ist eine permanente Aufgabe der Mitarbeitenden des Pflegefamilienzentrums. Interessierte Eltern können sich jederzeit an das Pflege-Familien-Zentrum wenden.

Pflege-Familien-Zentrum
Das „Das Kind im Blick“ Pflege-Familien-Zentrum möchte Pflegeeltern durch Schulungen, Fortbildungen und Beratung auf die Aufnahme eines Kindes vorbereiten und begleiten. Nicht alle Kinder können bei ihren eigenen Eltern aufwachsen – aus unterschiedlichsten Gründen. Für viele Kinder gerade unter 8 Jahren besteht in Rostock ein großer Bedarf an Pflegefamilien. Manche Kinder brauchen ein Zuhause nur für einige Monate und andere werden bei ihren Eltern nicht mehr leben können. Wir möchten Pflegeeltern bei der Vermittlung eines Pflegekindes unterstützen und begleiten, wenn das Pflegekind in der Familie lebt.
Was machen wir?
- Wir suchen passende Pflegeeltern für Kinder! Grundlage unseres Handelns ist immer die Frage: Was braucht das Kind?
- Akquise von Pflegefamilien durch Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und Medienpräsenz
- Schulung der Pflegeelternbewerber: ca. 35h Umfang mit 14tägigen Veranstaltungsterminen. Die Schulungen finden im Frühjahr
und Herbst eines jeden Jahres statt.
- Überprüfung von Pflegeeltern in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Soziales
- Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
- Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien, damit sie den erhöhten Anforderungen gerecht werden können: Krisenberatung,
Familiengespräche, Elternberatung, Begleitung der Kinder, Unterstützung bei der Kontaktgestaltung zwischen Herkunftseltern
und Pflegeeltern
- Wertschätzung und Anerkennung der Pflegefamilien durch Vorhalten von Fortbildungsangeboten, Festlichkeiten, Aktionen, Pflegekindergruppe,
Pflegeelterngruppe
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird man Pflegefamilie?
- Erstkontakt zu den MitarbeiterInnen des Pflege-Familien-Zentrums der Caritas
- Vorinformationen zum Verfahrensablauf (Vorgespräche)
- Anmeldung zur Schulung (formloser Bewerberantrag)
- Absolvieren der Schulung und Überprüfungsverfahren (Hausbesuche)
- Erstellen eines Bewerberprofils, das Aussagen enthält zur: Motivation, ein Kind aufzunehmen, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft
auch zukünftig mit externen Fachkräften und dem Amt für Jugend und Soziales zusammen zu arbeiten, Bereitschaft der Förderung
des Kontaktes des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Aussagen werden auch zu
den Pflegeformen (Kurzzeitpflege, Dauerpflege) getroffen und zu den Vorstellungen, welches Kind in die Familie passen könnte.
- formelle Überprüfung durch das Amt für Jugend und Soziales (Führungszeugnis, Gesundheit, Wohnverhältnisse usw.) erfolgt
parallel
- Entscheidung zur Erteilung der Anerkennung als Pflegeeltern zur Aufnahme eines Pflegekindes treffen JA und PFZ
- Aufnahme in den Vermittlungspool (nach 2 Jahren zu überprüfen)
Vermittlung eines Pflegekindes
- in enger Zusammenarbeit mit den Fallmanagern des Amtes für Jugend und Soziales
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch Sorgeberechtigten oder Gerichtsentscheidung
- immer auf den Einzelfall bezogen suchen wir nach der am wenigsten schädlichen Alternative für die Kinder
- Belastungen für das Kind sind mit möglichen Entwicklungschancen auszubalancieren
- altersentsprechende Beteiligung der Kinder
- individuelle Gestaltung der Kontaktanbahnung
- engmaschige Begleitung gerade zu Beginn
Aufgaben der Pflegeeltern
- Versorgung, Betreuung und Erziehung
- Integration des Kindes in ein stabiles soziales Umfeld der Familie
- Förderung der Entwicklungsressourcen des Kindes
- verstehen der Individualität des Kindes und Wissen um die Loyalitätsbindung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern
- Rücksichtnahme auf Entwicklungsstörungen und sozialen Defiziten
- Unterstützung bei der Aufarbeitung der Biographie des Kindes
- positive Einflussnahme auf die Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie
- Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Soziales und anderen beteiligten Fachkräften
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 27 SGB VIII richten sich Art und Umfang der Hilfe nach dem erzieherischen Bedarf der Kinder im Einzelfall. Dieser
kann bei körperlichen, geistigen und anderen Behinderungen und bei Kindern mit Entwicklungsrückständen, -verzögerungen wesentlich
höher sein.
Die Überprüfung der Pflegeverhältnisse ist ständiger Bestandteil von Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII.
Pflegefamilien haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Beratung und Unterstützung entsprechend § 37 SGB VIII.
