Wie wird die Vermögensauskunft abgenommen?
Im Regelfall lädt Sie der Gerichtsvollzieher in seine Geschäftsräume ein. Er kann Ihnen jedoch auch die Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung abnehmen. Gegen die Abgabe der Vermögensauskunft in Ihrer Wohnung können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Sie werden dann in die Geschäftsräume des Gerichtsvollziehers eingeladen.
Sie müssen in einem umfangreichen Fragebogen alle Fragen zu Ihrem Einkommen und Vermögen beantworten und versichern an Eides Statt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie deshalb beim Ausfüllen Sorgfalt walten, da der Gerichtsvollzieher Ihre Angaben mit bereits erfassten Daten abgleichen kann (siehe weiter unten).
Sollten Sie sich weigern, dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen. Dieser wird jedoch sofort aufgehoben, nachdem Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben.
Der Gerichtsvollzieher darf auf Antrag eines Gläubigers jederzeit weitere Auskünfte einholen, wenn die Hauptforderung des Gläubigers mindestens 500 Euro beträgt. So erfährt er die aktuelle Anschrift des Arbeitgebers, die aktuelle Kontoverbindung und - falls vorhanden - die Fahrzeug- und Halterdaten.