Insolvenz beendet - Was nun?
- Wenn im Rahmen der Verbraucherinsolvenz die Verfahrenskosten nicht bezahlt werden konnten, müssen Sie nach dem Ende der Insolvenz einen neuen Stundungsantrag stellen. Sofern Sie auf Dauer zahlungsunfähig sind, werden die Verfahrenskosten spätestens nach vier Jahren ebenfalls entlassen. Die Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei.
- Sofern es (ruhende) Altpfändungen auf dem Girokonto gibt, ist es jetzt Zeit, diese Pfändungsbeschlüsse anzufechten. Entweder nehmen die Gläubiger auf ihre Anfrage hin, diese Pfändungen einfach zurück oder sie müssen den vom Gericht erlassen Pfändungsbeschluss anfechten.
- Die Auskunfteien (wie die Schufa) dürfen die Angaben über die erteilte Restschuldbefreiung speichern. Wie lange ist aber umstritten. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass eine Speicherung weitere drei Jahre bis zum Jahresende möglich ist. Diese Praxis wird aber angezweifelt. Das Oberlandesgericht Schlewig-Holstein sagt, die Daten dürfen nur sechs Monate gespeichert, solange wie sie auch vom Gericht veröffentlicht ist. Dazu ist nun auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof anhängig (weitere Informationen bei Soziale Schuldnerberatung Hamburg)