Reform der Insolvenzordnung
Durch das im Dezember 2020 verabschiedete Gesetz setzt der Bundestag eine europäische Richtlinie um, die eine Verkürzung eines Insolvenzverfahrens auf drei Jahre vorsieht.
Mahnungen und Vollstreckung gehören der Vergangenheit an, wenn Überschuldete eine Insolvenz beantragen. Das Verfahren ist auf drei Jahre verkürzt worden. Caritas im Norden, Nicolas Mantseris
Diese deutliche Verbesserung geht auch mit Verschärfungen einher. So können neue Schulden während des Verfahrens zu einer Versagung des Restschuldbefreiung führen.
Geblieben ist die Pflicht, zunächst den Versuch zu unternehmen, sich außergerichtlich zu einigen, bevor ein Antrag gestellt werden kann.
Der Großteil der Verbraucherinsolvenzen wurde in der Vergangenheit von Schuldnerberatungsstellen durchgeführt. Mit der Änderung rechnen die Beratungsstellen kurzfristig mit einer steigenden Nachfrage.
Sollten Sie Interesse an einem Verfahren haben, sprechen Sie uns an. Die Beratung durch die Caritas ist kostenlos und vertraulich.