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FAQ-Eintrag

Was sind Inkasso-Unternehmen?

Versandhäuser, Banken, Verkehrsbetriebe, Handwerker und andere Unternehmen verzichten meist auf ein teures Mahnwesen und lassen ihre offenen Forderungen nach einer kurzen Mahnfrist von Inkassounternehmen eintreiben. Inkasso heißt wörtlich übersetzt „Geld einziehen“.

Inkassounternehmen dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden. Neben den Inkassounternehmen gibt es einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf den Forderungseinzug spezialisiert haben.

Fragen zu Inkassobüros

Wie soll ich mich den Inkasso-Unternehmen gegenüber verhalten?

Prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen in Deutschland zugelassen ist (siehe Kopfbogen). Falls es nicht zugelassen ist, sind die Inkassokosten gerichtlich nicht durchsetzbar.

Sollte Sie ein Außendienstmitarbeiter besuchen, lassen Sie ihn nicht in die Wohnung. Falls Sie sich genötigt fühlen, rufen Sie Nachbarn oder die Polizei zu Hilfe und erstatten Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Wenn Sie zahlungsunfähig sind, können Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen. Sollten Sie Nachweise beifügen, schwärzen Sie sensible Daten (z. B. ihre Bankverbindung, die Adresse des Arbeitgebers, ...).

Raten sollten Sie nur dann zahlen, wenn das Ihr Haushalt auf Dauer hergibt. Lebensunterhalt, Miete, Energie, Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang. Vereinbaren Sie, dass bei Zahlung die Forderung festgeschrieben wird, damit keine weiteren Zinsen bzw. Kosten entstehen.

Auch Vergleiche sind möglich. Wenn Sie auf Dauer zahlungsunfähig sind, wird das Inkassobüro auch mit einem Teil der Forderung einverstanden sein. Vergleichssummen von 10 % bis 90 % der Gesamtforderung sind denkbar, abhängig von der wirtschaftlichen Perspektive des Schuldners und dem Willen des Inkassounternehmens.

Unterschreiben Sie keine Vordrucke, die Ihnen vom Inkassounternehmen vorgelegt werden.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Telefonnummer mitzuteilen.

Sie müssen sich nicht alles bieten lassen. Falls die Geschäftsführung des Inkassounternehmens Ihrer Beschwerde nicht abhilft, wenden Sie sich an das zuständige Zulassungsgericht oder an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin (Website Inkasso.de). %

Wie gehen Inkasso-Unternehmen vor?

Nach erfolgloser Mahnung beauftragen viele Gläubiger Inkassounternehmen.

Inkassounternehmen schicken meist Mahnbriefe. Manchmal wirken diese Briefe bedrohlich. So persönlich und beunruhigend die Schreiben wirken mögen, Sie sollten bedenken, dass es sich meistens um standardisierte Texte handelt, im Computer mit Seriendruck erstellt.

Inkassounternehmen versuchen auch, den Schuldner telefonisch oder seltener persönlich durch einen Hausbesuch zu erreichen. Der Druck soll so verstärkt werden, damit sie eine Zahlungsvereinbarung unterschreiben.

Eine Zahlungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn damit eine absehbare Lösung gefunden werden kann und andere Ausgaben, wie Miete, Strom oder Essengeld nicht gefährdet sind. Hilfreich ist, eine Festsumme zu vereinbaren, damit später nicht zusätzliche Kosten oder Zinsen dazu kommen.

Auch Vergleiche sind möglich. Das heißt, der Schuldner zahlt nur einen Teil der Forderung und Inkassounternehmen verzichtet auf den Rest.

Diese Unternehmen sind berechtigt, Inkassokosten geltend zu machen. Näheres dazu finden Sie in der Antwort zu Inkassokosten.

ACHTUNG:
Immer wieder fühlen sich Schuldner bedrängt, so dass sie Kleinstraten zahlen, obwohl sie nur Sozialleistungen bekommen. Häufig werden die Schulden trotzdem höher, weil die Zinsen und Kosten schneller wachsen. Schuldner sollten nur dann Raten vereinbaren, wenn sie damit die Schulden wirklichen tilgen können.

Existenzbedrohlich wird die Situation, wenn wegen Ratenzahlungen kein Geld mehr für Miete, Strom oder Lebensmittel übrig bleibt. %

Sind die Inkasso-Kosten berechtigt?

Für die Inkassotätigkeit werden Ihnen Kosten berechnet. An dieser Stelle können nur ein paar Grundsätze beschrieben werden. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich an Ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

Inkassounternehmen dürfen an Kosten maximal das fordern, was ein Rechtsanwalt verlangen darf.

Für das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Falls das Inkassounternehmen bis dahin keinen Erfolg hatte (der Schuldner hat nicht gezahlt oder keine Vereinbarung unterschrieben), sind die Inkassokosten nicht gerechtfertigt. Der Schuldner kann Widerspruch gegen die Inkassokosten im Mahnbescheid einlegen.

Fragwürdige Kostenarten, wie z. B. Kontoführungsgebühren oder Kosten für Nachnahmesendungen, sollten überprüft werden.

Wenn Inkassounternehmen Forderungen kaufen (für einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes), dürfen sie selbst keine Inkassokosten geltend machen. Also schalten sie ein neues Inkassounternehmen ein. Für Sie kann das sehr verwirrend sein.

Fragen zu Mahnungen von öffentlichen Gläubigern?

Das Jobcenter will eine Rückforderung von meinem minderjährigen Kind. Was tun?

Regelmäßig kommen Familien, die für ihre Kinder eine Mahnung des Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit bekommen haben. Der Inkasso-Service versucht Forderungen gegen die Kinder einzutreiben. Plötzlich haben die Kinder Schulden beim Jobcenter.

Das ist zulässig. Das minderjährige Kind haftet aber nur mit dem eigenen Vermögen. Hat das Kind selbst kein Geld, geht das Jobcenter leer aus. In vielen Fällen schlägt der Inkasso-Service daher solche Schulden gegen Minderjährige nieder.

Viele Eltern machen sich Sorgen, dass das Kind später mit den Schulden leben muss. Das ist unbegründet. Spätestens mit dem 18ten Geburtstag muss der dann junge Erwachsene lediglich erklären, dass er nicht bereit ist, die Schulden zu tilgen. Das ist die gesetzliche Beschränkung der Minderjährigen-Haftung. Die Eltern sind nicht verpflichtet für die Kinder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Aber ACHTUNG: Hat der oder die Minderjährige ‚Vermögen‘, z.B. ein Sparbuch von der Oma, könnte der Inkasso-Service dieses ‚Vermögen‘ pfänden.  

Hintergrund:
Wer sich einen Bescheid des Jobcenter genau anschaut, stellt fest, dass im Berechnungsbogen für jedes Mitglied im Haushalt der Bedarf einzeln ausgerechnet wurde. Laut Gesetz hat nicht der Haushalt den Anspruch, sondern jeder einzeln. Also auch jeweils die Kinder. Hat nach Ansicht des Jobcenter der Haushalt zu viel Geld bekommen, wird das Jobcenter das Geld zurückfordern, und zwar von jeden Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft alleine. Häufig bekommt dann jedes Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft einen eigenen Rückforderungsbescheid. Rückforderungen werden in der Regel nicht vom Jobcenter eingefordert, sondern von dem gemeinsamen Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Inkasso-Service ist nicht zu verwechseln mit privaten Inkasso-Unternehmen.

Ich bin arbeitslos und bekomme ALG II. Der Beitragsservice schickt mir wegen der Rundfunkgebühren ständig Mahnungen. Was soll ich tun?

Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass Sie sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II von der Beitragspflicht befreien lassen können. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, den Sie bei dem Beitragsservice (früher GEZ) stellen müssen. Die Befreiung ist nur befristet und muss immer wieder neu gestellt werden.

Für rückständige Rundfunkbeiträge können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend die Befreiung beantragen, sofern Sie in diesen Zeiträumen ebenfalls Arbeitslosengeld II bezogen haben.

In meiner Zeit als Selbstständiger habe ich keine Steuererklärungen gemacht. Nun hat man mich geschätzt und verlangt 2500 EUR von mir. Was soll ich tun?

Ich bin selbstständiger Handelsvertreter gewesen. Nun beziehe ich ALG II. Da ich in meiner Zeit als Selbstständiger keine Steuererklärungen gemacht habe, hat man mich geschätzt. Nun verlangt man 2500 EUR von mir. Was soll ich tun, zahlen kann ich nicht.

Das Finanzamt schätzt, um Druck auf den Steuerpflichtigen auszuüben. Man will quasi eine Erklärung erzwingen und setzt die Schätzung bewusst sehr hoch an. Die Schätzung kann aus der Welt geschafft werden, indem Sie selbst versuchen, eine Erklärung abzugeben. Die Schätzung wird dann zurückgezogen und die Veranschlagung fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer aus. Hilfe erhalten Sie für Ihre Erklärung vom zuständigen Finanzamt.

Laura und Basti zu Mahnung und Inkasso

Inkasso kann teuer werden

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