Ambulant Betreutes Wohnen
Die Leistungen der Wohnassistenz werden in der Regel über die Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern IX und XII finanziert. Die Voraussetzungen eines Kostenübernahmeanspruches werden vom örtlichen Sozialhilfeträger geprüft. Die obenstehend erwähnten Leistungsinhalte der Wohnassistenz sind auch budgetfähig im Rahmen trägerübergreifender Budgets nach § 57 SGB XII.
Die Leistungen der Wohnassistenz können selbstverständlich auch privat finanziert werden. Die Angebote der Wohnassistenz der Caritas Rostock können Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Bad Doberan in Anspruch nehmen. Ausschlusskriterien: derzeit wird dieses Angebot für geistig und / oder körperlich beeinträchtigte Menschen vorgehalten. Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung wenden sich bitte an Träger mit solchen Angeboten.