Wann und warum kommt der Gerichtsvollzieher?
-
Der Gläubiger muß einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Titel sind Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden. Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen kann nicht vollstreckt werden.
-
Ist der Gläubiger eine Behörde, so ist die Forderung bereits durch den Bescheid über die Forderung tituliert. Die Behörde kann aus dem Bescheid vollstrecken. Da diese eine eigene Vollstreckungsabteilung hat kommt statt des Gerichtsvollziehers der Vollstreckungsbeamte der entsprechenden Abteilung.