Für Menschen, die auf Grund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, sofern keine Vollmacht vorliegt.
Für Menschen, die auf Grund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, sofern keine Vollmacht vorliegt.
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