P-Konto - was ist das?
Das P-Konto ermöglicht einen Pfändungsschutz des Girokontos. Auf Antrag muss die Bank das eigene Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit ist automatisch ein Grundbetrag im Monat auf dem Konto vor Pfändungen geschützt.
Das P-Konto ermöglicht einen Pfändungsschutz des Girokontos. Auf Antrag muss die Bank das eigene Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit ist automatisch ein Grundbetrag im Monat auf dem Konto vor Pfändungen geschützt.
Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.252,64 (bis Juni 2021: 1.178,59 €) je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt.
Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 471,44 (bis Juni 2021: 443,57 €) für die erste Person, für jede weitere Person um 262,65 (bis Juni 2021:247,12 €). Das gilt auch, wenn Sie ALG II oder Grundsicherung für Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten. Bekommen Sie Kindergeld, so ist dieses ebenfalls geschützt.
Zusätzlich pfändungsfrei sind einmalige Sozialleistungen wie zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung, Klassenfahrt oder Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse. Erhalten Sie Geldleistungen zum Ausgleich eines Mehraufwandes wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens, wie zum Beispiel Pflegegeld, sind diese Zahlungen auch nicht pfändbar.
Wenn Ihnen mehr als der Grundfreibetrag zusteht, müssen Sie bei Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung (gem. § 850k, Abs. 5 ZPO) vorlegen, auf welcher Ihr persönlicher Freibetrag inklusive aller Zusatzleistungen vermerkt ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie unter anderem von Ihrer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Bringen Sie bitte dazu alle Unterlagen mit, mit denen Sie die zusätzlichen Freibeträge nachweisen können.
Nein. Das P-Konto gibt es nur als Guthabenkonto. Bei der Einrichtung eines P-Kontos wird in der Regel der Dispo gekündigt.
Die Sparkassen/Banken werden ihre Dienstleistungen zum P-Konto von der Kreditwürdigkeit (Bonität) abhängig machen. Aller Voraussicht nach wird eine EC-Karte nicht zur Verfügung gestellt, da sie in der Regel an die Möglichkeit einer Kontoüberziehung (Dispositionskredit) gebunden ist. Beim P-Konto gibt es aber keine Überziehungsmöglichkeit. Üblicherweise erhalten Sie eine Kundenkarte, mit der Sie an den bankeigenen Automaten Geld abheben können.
Seit Sommer 2016 haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Mit der Beantragung können Sie gleichzeitig bestimmen, dass Ihr Konto ein P-Konto sein soll.
Ja, auch ein überzogenes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Allerdings ist die Schutzfunktion nur sehr begrenzt, da es dann keinen geschützten Freibetrag gibt. Werden jedoch Sozialleistungen auf einem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben, so kann der Kontoinhaber darüber innerhalb von 14 Tagen verfügen, auch wenn das P-Konto im Minus ist.
Wenn Ihr Konto bereits überzogen ist, sollten Sie sich vor dem Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto über mögliche Lösungswege bei Ihrer Schuldnerberatungsstelle informieren.
Werden auf dem gepfändeten P-Konto Arbeitseinkünfte, Lohnersatzleistungen (wie Altersrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) oder Einkünfte von Selbständigen gutgeschrieben, die den automatisch geschützten Freibetrag übersteigen, muss sich der Kontoinhaber an das Vollstreckungsgericht wenden. Dort kann ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrages gestellt werden.
Der Freibetrag bei Gehältern kann entsprechend der Pfändungstabelle erhöht werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten und von geschützten Lohnbestandteilen wie Auslöse oder die Hälfte der Überstundenvergütung.
Pfändet ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger, zum Beispiel das Finanzamt oder das Hauptzollamt, muss sich der Schuldner an die jeweilige Vollstreckungsstelle dieses Gläubigers wenden.
In unserem Faktenblatt finden Sie die Pfändungstabelle.
Der Pfändungsschutz gilt grundsätzlich auch für die Einkünfte von Selbständigen. Diese Regelungen sind aber auf die Bedürfnisse von Privathaushalten ausgerichtet und berücksichtigen nicht die Anforderungen aus der Selbständigkeit. So gibt es keinen besonderen Schutz der gesamten Umsätze oder der Umsatzsteuervorauszahlung.
Die Bank ist verpflichtet, die Geldeingänge, die den Grundbetrag bzw. einen erhöhten Sockelbetrag übersteigen, dem Gläubiger zu überweisen, allerdings mit einer Verzögerung von mindestens einem Monat. Damit besteht für den Kontoinhaber die Möglichkeit, zu prüfen, ob mit einer neuen P-Konto-Bescheinigung oder durch das Gericht eine Erhöhung des Freibetrages erreicht werden kann.
Das P-Konto darf nicht mehr kosten als ein gewöhnliches Konto. Sollte Ihre Bank für die Einrichtung oder Führung eines P-Kontos höhere Gebühren verlangen als bisher, wenden Sie sich bitte an eine Schuldner- oder Verbraucherberatungsstelle.
Grundsätzlich gilt beim P-Konto, dass es einen festgesetzten und geschützten Sockelbetrag für jedes P-Konto gibt. Prinzipiell sind alle Geldeingänge in einem Kalendermonat, die unter diesem Sockelbetrag liegen geschützt.
Klärungsbedarf gibt es immer dann, wenn der Sockelbetrag überschritten wird. Es gibt Situationen, in denen der an sich geschützte Betrag oder zweckbestimmte Beträge auf das Konto eingehen, die dann aber auf dem Konto nicht geschützt sind. Fünf Fallbeispiele erklären wir hier:
In den meisten Fällen ist das kein Problem, weil für das Kind extra Kinderfreibeträge eingerichtet werden können. In folgenden Beispiel muss jedoch eine anderen Lösung gefunden werden: Eine alleinerziehende Mutter verdient 1.600 €. Für ihre beiden Kinder bezieht sie vom Vater 600,00 € Unterhalt. Mit beiden Beträgen zusammen übersteigt das Einkommen den erhöhten Sockelbetrag. Der Unterhalt ist - streng genommen - kein Einkommen der Mutter. Dieser kann auf dem Konto der Mutter nicht geschützt werden. In diesem Fall muss für den Kindesunterhalt eine eigene Lösung gefunden werden.
Übersteigen die Geldeingänge in dem Monat deshalb den Sockelbetrag, werden die übersteigenden Geldeingänge gepfändet.
Ein junger Mann bezieht 853 € Arbeitslosengeld II. Die Miete in Höhe von 421 € wollte er dem Vermieter bar geben. einen Tag später entschied er sich, das Geld doch zu überweisen und zahlte die Miete wieder bei der Bank ein. Diese Bareinzahlung zählt als zusätzlicher Geldeingang. Beide Geldeingänge zusammen übersteigen in diesem Monat damit den Sockelbetrag. Dieser übersteigende Betrag wird gepfändet.
Das ist besonders ärgerlich. Sparen heißt hier: Geld, das Sie in einem Monat bekommen haben, ist im übernächsten Monat immer noch auf dem Konto. Sie dürfen zwar Geld von einem in den nächsten Monat mitnehmen, nicht aber in den übernächsten. Wie stellt die Bank das fest? Wenn Sie durchgehend Guthaben auf dem Konto haben, wird die Bank den niedrigsten Kontostand als 'angespartes' Geld bewerten und im Folgemonat an den pfändenden Gläubiger überweisen. Das Konto ist nach aktueller Rechtslage also mindestens einmal im Monat leerzuräumen, zu 'Nullen', wie wir sagen.
Die gute Nachricht für die Zukunft: Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz, nach dem sie Geld für drei Monate ansparen können. Mit dieser Änderung kann gerechnet werden. Dann würde sich dieses Problem erledigen. Jetzt gilt aber noch: Ansparen ist nicht möglich. (Stand Mai 2020)
Wird der Lohn vom Partner (oder beispielsweise Lehrlings-Entgelt des Kindes) auf das P-Konto überwiesen, ist dieses nicht geschützt. Übersteigen deshalb die Geldeingänge in dem Kalendermonat den freigegebenen Sockelbetrag wird der Betrag gepfändet, der über dem Sockelbetrag liegt.
Es gibt mehrere Gründe, warum die Bank auch Sozialleistungen nicht auszahlt:
Sie haben mehrere Leistungen in einem Monat bekommen, z.B. Arbeitslosengeld II am Anfang des Monats und wieder am Ende des Monats. In solchen Fällen reicht es, den Monatswechsel abzuwarten, da das zuletzt auf das Konto gezahlte Geld als Zahlung des nächsten Monats gewertet wird..
Sie haben vom Amt aufgrund Nachberechnung für vergangene Monate Nachzahlungen bekommen, beispielsweise Kindergeld oder Arbeitslosengeld II . Nachzahlungen sind vom Gericht oder der Vollstreckungsstelle freizugeben. Für nicht-pfändbare Sozialleistungen akzeptieren manche Banken auch Bescheinigungen der Schuldnerberatungsstellen, auch wenn dies vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen war. Das Problem ist, das einzelne Sozialleistungen, z.B. Rente oder Arbeitslosengeld pfändbar sein können.
Sie haben einmalige Zuschüsse bekommen, z.B. für Möbel oder den Führerschein. Diese einmaligen Zuschüsse können Sie sich als 'einmalige Sozialleistungen' von der Schuldnerberatung freigeben lassen.
Das ist besonders ärgerlich. Das heißt, Geld, das sie in einem Monat bekommen haben, ist im übernächsten Monat immer noch auf dem Konto. Sie dürfen zwar Geld von einem in den nächsten Monat mitnehmen, nicht aber in den übernächsten. Wie stellt die Bank das fest? Wenn sie durchgehend Guthaben auf dem Konto haben, wird die Bank den niedrigsten Kontostand als 'angesparten' Geld und in Folgemonat an den pfändenden Gläubiger überweisen. Das Konto ist also mindestens einmal im Monat leerzuräumen, zu 'Nullen', wie wir sagen.