Betreuungsverein Schwerin
Für Menschen, die auf Grund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, sofern keine Vollmacht vorliegt. Dieser gesetzliche Betreuer regelt dann - je nach festgelegtem Aufgabenkreis - finanzielle Angelegenheiten, Behördengänge, hat die Gesundheitssorge, kümmert sich um Versorgungsansprüche im Alter etc.
Der Betreuungsverein bemüht sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Durch die Mitarbeiter des Betreuungsvereins werden ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben eingeführt, fortgebildet und beraten. Der Betreuungsverein bietet Informationen und Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins "St. Anna" berufsmäßig rechtliche Betreuungen.
Jeden ersten Montag im Monat treffen sich ehrenamtlich tätige Betreuer und Interessierte Bürger in den Räumlichkeiten des Caritas Kreisverbandes, Klosterstraße 24.
Jeden letzten Donnerstag im Monat (außer im Dezember) findet eine Sprechstunde zum Thema Vorsorgevollmacht statt.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie dazu auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter folgendem Link:
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Dazu finden einmal im Monat (außer im Dezember) Beratungen statt. Die Termine dazu entnehmen Sie bitte dem Terminblock.
Ehrenamtliche Betreuung
Ungefähr 60 Prozent aller rechtlichen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt.[1] Vielleicht tragen Sie sich mit dem Gedanken, einem oder mehreren Menschen ehrenamtlich zu helfen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung in einigen Bereichen ihres Lebens Unterstützung benötigen? In diesem Fall können Sie sich gerne an unseren Betreuungsverein wenden. Einmal im Jahr findet eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger und Bürgerinnen statt, in der wir Ihnen alles nahe bringen, was Sie über dieses Ehrenamt wissen müssen.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit dieser Art erfordert von Ihnen z. B.
- Das Telefonieren oder Briefe schreiben stellt für Sie keine Herausforderung dar,
- Geduld und Toleranz,
- etwas Organisationstalent,
- Aufgeschlossenheit,
- Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen für die Betroffenen bei Behörden, Heimen oder anderen Einrichtungen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit, informieren Sie über das Angebot von sozialen Diensten vor Ort und vieles mehr.