Verbraucherinsolvenz
Es gibt im Übrigen keine Mindestschuldensumme. Auch mit vermeintlich kleinen Beträgen unter 2.000 € kann ein Verfahren beantragt werden. Es ist aber zu beachten, dass das Verfahren selbst mindestens ca. 2.000 € kostet und die Kosten zunächst nur gestundet werden. Bei kleinen Beträgen ist es leichter möglich, mit wenig Geld erfolgreich Vergleiche zu verhandeln. Im Schnitt konnten in unserer Beratungsstelle im Jahr 2015 Vergleichssummen mit 27 % der Gesamtschuld erreicht werden. In den Gesprächen mit Insolvenzverwaltern wird regelmäßig deutlich, dass immer wieder Insolvenzen scheitern, weil die Betroffenen nicht mitwirken. Wer eine Verbraucherinsolvenz beantragen will, sollte sich im Klaren sein, dass das Verfahren 6 Jahre läuft, bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird. Es ist also wirklich wichtig, sich 6 Jahre stets mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen. Was das heiß erklärt der Verwalter in einem persönlichen Gespräch am Anfang des Verfahrens. Zudem sollten sich Ratsuchende hinreichend sicher sein, dass keine neuen Schulden entstehen können. Gerade wenn ein Haushalt über wenig Geld verfügt sind eine gute Haushaltsplanung und sparsames Wirtschaften der Schlüssel für eine erfolgreiche Insolvenz. Sofern keine Insolvenzmasse gesammelt werden konnte wird am Ende zwar die Restschuldbefreiung erteilt, dennoch fordert der Staat die Insolvenzkosten ein. Zu diesem Zeitpunkt muss dann ein neuer Stundungsantrag gestellt werden. Vier weitere Jahre kann die Gerichtskasse versuchen, die Insolvenzkosten einzufordern, bis auch diese erlassen werden. Der Gesetzgeber wollte die Antragstellenden motivieren, die Verfahrenskosten selbst zu zahlen. So ist mit der letzten Gesetzesänderung ermöglicht worden, schon 5 Jahre nach Eröffnung den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung zu stellen, wenn die bis dahin angefallenen Verfahrenskosten bezahlt wurden.