Fachdienst besondere Lebenslagen in Schwerin
Das Angebot unserer Einrichtung ist darauf ausgerichtet, Menschen bei der Lösung persönlicher Schwierigkeiten zu unterstützen. Auf entsprechende Hilfen besteht ein Rechtsanspruch.(vgl. §§ 67 ff SGB XII)
Sie haben einen Anspruch, auf Hilfe, wenn Sie:
- in einer schwierigen Lebenssituationen leben und diese alleine nicht bewältigen können
- obdachlos, wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und mit eigenen Kräften keine
Abhilfe schaffen können.
- wegen Schulden keinen Strom beziehen
- mittellos sind und Probleme haben, ihren Leistungsanspruch durchzusetzen
- oft allein sind hilfreiche Gespräche benötigen und ein tägliches Angebot ihre persönliche Situation
verbessern kann
Wir leisten Hilfen bei persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- Hilfe bei der Beschaffung und Sicherung von Wohnraum
- beantragen von Leistungen beim zuständigen Leistungsträger
- Kontaktaufnahme mit Gläubigern zur Vermeidung von persönlichen Nachteilen und Sicherung der Rechtsansprüche
- Hilfe bei der Suche nach Facheinrichtungen
Unsere Einrichtung bietet Ihnen die gemeinsame Suche nach Lösungen und persönlichen Hilfen
- ein Dach über dem Kopf
- Möglichkeiten zur Wäschereinigung/ Duschen
- Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten
- Regelmäßige Mahlzeiten
- Gemeinsame Aktivitäten
Unsere Standorte:
Große Wasserstraße 35 (Feldstadt):
Hier bestehen die Möglichkeiten der Beratung in der Nähe des Stadtzentrums von Schwerin. Zusätzlich können sie sich aufhalten oder ausruhen, Mahlzeiten einzunehmen, sich und die Wäsche zu waschen, Freizeit gestalten oder die Kleiderkammer in Anspruch zu nehmen.
Keplerstraße 10 (Großer Dreesch):
Hier finden vorwiegend unsere Angebote wie Kochkurs, Grünflächenpflege, Holzwerkstatt, Fahrradwerkstatt statt.
Die Leistungen werden ambulant oder teilstationär im Rahmen eines mit dem Kostenträger abgestimmten Hilfeplanverfahrens erbracht. Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schwerin und kann durch den Fachdienst Besondere Lebenslagen begleitet werden.
Ambulante Leistungen umfassen das Erstgespräch, die ambulante Betreuung in der eigenen Häuslichkeit oder im Fachdienst Besondere Lebenslagen und die Begleitung. Die Hilfe erfolgt:
- bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
- bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage,
- bei der Erledigung von Angelegenheiten mit Behörden und Gerichten,
- zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und
- bei der Gestaltung des Alltags.
Teilstationäre Leistungen umfassen zusätzlich zu den Leistungen im ambulanten(aufklappen) Bereich:
- die Bereitstellung eines geschützten Aufenthaltes für den Tag
- Angebote zur Entwicklung sozialer Kontakte,
- Angebote von sinnstiftender Beschäftigung
- Möglichkeiten zur Ableistung freier gemeinnütziger Arbeit
- Möglichkeiten einer Grundversorgung und Anleitung zur ausgewogenen Ernährung mit
gemeinsamen Mahlzeiten
Außerdem bieten wir im Rahmen der Hilfe an:
- Begleitung zu Behörden oder Ärzten>
- Treuhandkonto
- Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten