Inklusionsbegleitung in der Region Rostock
Wir als Caritas haben es uns zur Aufgabe gemacht, junge Menschen in ihrer Eigenständigkeit zu befähigen und ihnen den Zugang zur Bildung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um das Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit zu erreichen, begleiten wir die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Einrichtungen. Die Arbeit orientiert sich an den Ressourcen und Stärken der Kinder und erfolgt im engen Austausch zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Einrichtung. Der Aufgabenbereich der Integrationshelfer/Schulbegleiter ist vielfältig und umfasst u.a.
- pflegerische Tätigkeiten (Hygiene)
- Abdeckung von medizinischen Grundbedarfen (Diabetes, Epilepsie, etc.)
- lebenspraktische Unterstützung (Kommunikation, Orientierung, Strukturierung, Vermittlung von Normen und Werten, Essen anreichen etc.)
- pädagogische Anleitung (Konzentration fördern, Verhalten in Gruppen, Kontaktaufbau, Aggressionssteuerung, Frustrationstoleranz etc.)
Die Integrationshelfer/Schulbegleiter können darüber hinaus im Bedarfsfall bei Ausflügen und Klassenfahrten unterstützend tätig sein.
Häufig gestellte Fragen:
Wer hat Anspruch auf einen Inklusionsbegleiter?
Generell alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von einer geistigen, körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigungen betroffen oder davon bedroht sind (gemäß §§ 99, 102 SGB IX oder §35a SGB VIII).
Wo stelle ich einen Antrag auf einen Inklusionsbegleiter?
Bei dem zuständigen Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- geistige und körperliche Beeinträchtigung - Sozialamt gemäß SGB IX
- seelische Beeinträchtigung - Jugendamt gemäß SGB VIII
Was muss ich einreichen?
- Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Schulbegleitung / Integrationshilfe)
- ärztliche Stellungnahmen / Diagnosen
- ggf. Stellungnahme / Situationsbericht der Einrichtung (Schule / Hort / Kita)
Wer entscheidet über Umfang und Dauer der Unterstützung?
Umfang und Dauer werden von den jeweiligen Fallmanagern des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl festgelegt. In gemeinsamen Gesprächsrunden (Amt, Eltern / Erziehungsberechtigte, Schulbegleitung / Integrationshilfe und ggf. Lehrer / Erzieher) werden Ziele, Erfolge und ggf. Fortführung der Unterstützung besprochen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Region Rostock
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