Pflege-Familien-Zentrum Rostock
Für viele Kinder gerade unter 8 Jahren besteht in Rostock ein großer Bedarf an Pflegefamilien. Manche Kinder brauchen ein Zuhause nur für einige Monate und andere werden bei ihren Eltern nicht mehr leben können. Wir möchten Pflegeeltern bei der Vermittlung eines Pflegekindes unterstützen und begleiten, wenn das Pflegekind in der Familie lebt.
Was machen wir?
- Wir suchen passende Pflegeeltern für Kinder! Grundlage unseres Handelns ist immer die Frage: Was braucht das Kind?
- Akquise von Pflegefamilien durch Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und Medienpräsenz
- Schulung der Pflegeelternbewerber: ca. 35h Umfang mit 14tägigen Veranstaltungsterminen. Die Schulungen finden im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres statt.
- Überprüfung von Pflegeeltern in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Soziales
- Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
- Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien, damit sie den erhöhten Anforderungen gerecht werden können: Krisenberatung, Familiengespräche, Elternberatung, Begleitung der Kinder, Unterstützung bei der Kontaktgestaltung zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern
- Wertschätzung und Anerkennung der Pflegefamilien durch Vorhalten von Fortbildungsangeboten, Festlichkeiten, Aktionen, Pflegekindergruppe, Pflegeelterngruppe
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird man Pflegefamilie?
- Erstkontakt zu den MitarbeiterInnen des Pflege-Familien-Zentrums der Caritas
- Vorinformationen zum Verfahrensablauf (Vorgespräche)
- Anmeldung zur Schulung (formloser Bewerberantrag)
- Absolvieren der Schulung und Überprüfungsverfahren (Hausbesuche)
- Erstellen eines Bewerberprofils, das Aussagen enthält zur: Motivation, ein Kind aufzunehmen, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft auch zukünftig mit externen Fachkräften und dem Amt für Jugend und Soziales zusammen zu arbeiten, Bereitschaft der Förderung des Kontaktes des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Aussagen werden auch zu den Pflegeformen (Kurzzeitpflege, Dauerpflege) getroffen und zu den Vorstellungen, welches Kind in die Familie passen könnte.
- Formelle Überprüfung durch das Amt für Jugend und Soziales (Führungszeugnis, Gesundheit, Wohnverhältnisse usw.) erfolgt parallel
- Entscheidung zur Erteilung der Anerkennung als Pflegeeltern zur Aufnahme eines Pflegekindes treffen JA und PFZ
- Aufnahme in den Vermittlungspool (nach 2 Jahren zu überprüfen)
Vermittlung eines Pflegekindes
- in enger Zusammenarbeit mit den Fallmanagern des Amtes für Jugend und Soziales
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch Sorgeberechtigten oder Gerichtsentscheidung
- immer auf den Einzelfall bezogen suchen wir nach der am wenigsten schädlichen Alternative für die Kinder
- Belastungen für das Kind sind mit möglichen Entwicklungschancen auszubalancieren
- altersentsprechende Beteiligung der Kinder
- individuelle Gestaltung der Kontaktanbahnung
- engmaschige Begleitung gerade zu Beginn
Aufgaben der Pflegeeltern
- Versorgung, Betreuung und Erziehung
- Integration des Kindes in ein stabiles soziales Umfeld der Familie
- Förderung der Entwicklungsressourcen des Kindes
- verstehen der Individualität des Kindes und Wissen um die Loyalitätsbindung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern
- Rücksichtnahme auf Entwicklungsstörungen und sozialen Defiziten
- Unterstützung bei der Aufarbeitung der Biographie des Kindes
- positive Einflussnahme auf die Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie
- Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Soziales und anderen beteiligten Fachkräften
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 27 SGB VIII richten sich Art und Umfang der Hilfe nach dem erzieherischen Bedarf der Kinder im Einzelfall. Dieser kann bei körperlichen, geistigen und anderen Behinderungen und bei Kindern mit Entwicklungsrückständen, -verzögerungen wesentlich höher sein.
Die Überprüfung der Pflegeverhältnisse ist ständiger Bestandteil von Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII.
Pflegefamilien haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Beratung und Unterstützung entsprechend § 37 SGB VIII.